Containerauswahl

Container auswählen

Wählen Sie die gewünschte und benötigte Behältergröße aus. Durch das Merken des Behälters können Sie noch weitere Container auf Ihre Merkliste setzen. Über das Icon oben rechts auf der Seite können Sie jederzeit Ihre Merkliste anschauen und damit eine Anfrage generieren. Sobald Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Unsere Kolleg:innen werden sich danach zeitnah, bzgl. Terminvereinbarung, mit Ihnen in Verbindung setzen.

CONTAINERAUSWAHL

Entsorgungsweg für Sonstige Datenträger zur Vernichtung

Hier können Sie Behälter und Größe auswählen.

Sonstige Datenträger zur Vernichtung

Akten­sicher­heits­behälter 240 L

  • Außenmaße: 0,71 x 0,58 x 1,06 m

Akten­sicher­heits­behälter 240 L
  • mit Systemschloss
  • über Stufen transportierbar
Sonstige Datenträger zur Vernichtung

Akten­sicher­heits­behälter 415 L

  • Außenmaße: 0,70 x 1,08 x 0,86 m

Akten­sicher­heits­behälter 415 L
  • mit Systemschloss
  • nicht über Stufen transportierbar

Allgemeine Informationen

In die Behälter gehören lediglich Akten und Dokumente aus Papier und Pappe. Diese können allerdings inklusive Akten­ordnern, Büroklammern, Prospekt­hüllen und Heft­mechanik entsorgt werden. 

Die Papier­akten dürfen nicht mit Fest­platten oder sonstigen Daten­trägern, wie z.B. CDs, USB-Sticks etc., innerhalb eines Behälters ver­mischt werden, sondern sind ge­trennt zu erfassen. Auch eine Ver­mischung mit anderen Ab­fall­arten / art­fremden Stoffen ist nicht zu­lässig, in so einem Fall würde zusätzlicher Sortier­aufwand entstehen und in Rechnung gestellt. 

Die Klein­behälter mit einem Volumen von 240 oder 415 Litern sind für die Auf­stellung im Innen­bereich vor­gesehen. Der 240 Liter Behälter kann über Stufen transportiert werden, der 415 Liter Be­hälter nur ebenerdig oder mittels Aufzug.

Zur Gestellung von Absetz- und Abroll­containern auf privaten Grund­stücken ist das Ein­ver­ständnis des Grund­stücks­eigen­tümers erforderlich. Für die Auf­stellung auf öffent­lichem Grund besitzen wir eine generelle Stell­genehmigung für das Stadt­gebiet Dortmund, ausgenommen von den Fuß­gänger­zonen innerhalb des Wall­rings und in den Stadt­bezirken. In einem solchen Fall ist vorab ein kostenpflichtiger Antrag auf Sonder­nutzung beim Tief­bauamt der Stadt Dortmund zu stellen. 

Die Stell­fläche sollte stabil und eben sein (idealerweise asphaltiert oder fester Boden). Bei weichen Flächen, wie Sand oder Rasen, besteht das Risiko von Spuren oder Abdrücken bzw. dass der Container überhaupt nicht aufgenommen werden kann.

Ebenfalls wichtig ist, dass ausreichend Rangierfläche für das Fahrzeug zur Verfügung steht. Ein Abroll­kipper benötigt mit aufgeladenem Container eine Durch­fahrts­breite von mind. 3 m und eine Durch­fahrts­höhe von mind. 4 m. Für das Ab- und Auf­laden des Containers ist eine Mindest­höhe von 6 m erforderlich. In der Länge sollten circa 18 m (Containerlänge + Fahrzeug­länge + Rangier­bedarf) zur Verfügung stehen. Beim Absetz­kipper sollte eine Durch­fahrts­breite von mind. 3 m und eine Durchfahrtshöhe von mind. 3,70 m vorhanden sein. Beim Absetzen und Aufnehmen des Containers erreichen die ausgefahrenen Arme eine Höhe von bis zu 5,20 m. In der gesamten Länge werden circa 15 m (Containerlänge + Fahrzeuglänge + Rangierbedarf) benötigt.

Im Zuge der Beratung und Angebotserstellung erhalten Sie bei Bedarf von unseren Mitarbeiter:innen detailliertere Informationen dazu. 

Der 240 Liter Akten­sicher­heits­be­hälter kann entweder über die Ein­füll­öffnung im Deckel mit Dokumenten be­füllt oder mit ge­öffnetem Deckel (z.B. für komplette Ordner) verwendet werden. Der 415 Liter Behälter hat keine Ein­füll­öffnung und muss grund­sätzlich über den ge­öffneten Deckel befüllt werden. Wichtig ist, dass der Deckel nach jeder Befüllung aus daten­schutz­technischen Gründen wieder ver­schlossen wird. Die Behälter können zur Einmal- oder Dauer­gestellung bereit­gestellt werden oder auch zur Sofort­befüllung. Unsere Mitarbeiter:innen beraten Sie hierzu gerne. 

Für die Absetz- und Abroll­container gilt eine maximale Zu­ladung von 10 Tonnen. Hier ist darauf zu achten, dass nicht über die Lade­kante hinaus beladen wird, so dass die Deckel noch ordnungs­gemäß verschlossen werden können. Auch diese Behälter sollten in daten­schutz­recht­licher Hinsicht nicht un­beaufsichtigt un­ver­schlossen bleiben. 

Über Uns

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